Jeder Mitarbeiter kann sich seine Pause selbst einteilen. Das Ziel sollte sein, dass das Projektteam stets sinnvoll zusammenarbeiten kann. Abstimmungen mit Projektteilnehmern und Kunden zum Beispiel sollten immer vorgehen.
Pausenzeiten, die der Erholung dienen sollen, sind als Unterbrechung während des Tages anzusehen und sind nicht ans Ende des Arbeitstages zu legen.
Es gilt im übrigen gesetzlich:
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.