Bei größeren, riskanteren oder nicht innerhalb regulärer Arbeitszeiten gewünschten Umstellungen empfiehlt es sich, ein Wartungsfenster zu vereinbaren.
Vergütung
Ein Wartungsfenster ist im Allgemeinen eine Dienstleistung, auf die der Kunde keinen Anspruch hat, und daher zusätzlich zu vergüten:
- zwischen 9 und 17 Uhr zum Tagessatz von 980€ nach Aufwand
- nachts gilt ein Aufschlag von 50% (1.470€)
- am Wochenende gilt ein Aufschlag von 100% (1.960€)
Bitte besprecht dies individuell mit dem Vorstand.
Verfahren
Wartungsfenster sind grundsätzlich im Kalender Wartungsfenster zu vermerken. Macht einen Termin, zu dem ihr diesen Kalender einladet.
Um das Fenster so kompakt und risiko- und stressfrei wie möglich zu halten, gelten folgende Faustregeln:
- es sollten sich nie zwei Wartungsfenster überschneiden
- ein solches Fenster ist ein ungünstiger Zeitpunkt für Experimente, egal, durch wen oder wo diese durchgeführt werden
- gute Vorbereitung verkürzt Dauer und Risiko