Abmeldung
Es ist wichtig seinem Team sowie der Zentrale mitzuteilen, wenn man nicht arbeitsfähig ist.
Diese Mitteilung sollte so früh wie möglich, jedoch spätestens bis 9 Uhr mindestens per E-Mail an die Administration und Organisation in der TRENZ sowie den zuständigen Projektleiter erfolgen.
(Katharina Bündgen <K.buendgen@trenz.ag>)
Darüber hinaus sollte eine telefonische Absprache über evtl. notwendige Aufgaben etc. mit den Zuständigen erfolgen.
Sollte ein Telefonat aufgrund einer Krankheit oder eines anderen Sonderfalls nicht möglich sein, so sollte dies in der E-Mail erwähnt werden (Grippe, Arztbesuch, etc.)
Ärztliche Bescheinigung
Bei einer Arbeitsunfähigkeit von länger als drei Tagen, ist ein ärztliches Attest der Administration und Organisation in der TRENZ vorzulegen.
Bei den Auszubildenden gilt dieses bereits ab dem 1. Tag. Dieses ist zur korrekten Abrechnung mit der Krankenkasse erforderlich.
Krankheit während der Berufsschule (nur Azubis)
Fehlt ein Auszubildender in der Berufsschule, ist dies ebenfalls der Administration und Organisation in der TRENZ mindestens per E-Mail mitzuteilen.
Die benötigte Entschuldigung für die Berufsschule wird vom Unternehmen ausgestellt.
Dafür ist die Vorlage für die Entschuldigung entsprechend anzupassen, auszudrucken und Katharina zur Unterschrift vorzulegen.