TRENZ : Anpassung der Servicekonditionen

150204 - Servicebedingungungen ab 01.02.2015_FIN.docx

 

 

Im Februar dieses Jahres haben wir für alle Kunden ohne Servicevertrag unsere Servicebedingungen neu zusammengestellt. Auf dieser Seite findet ihr alle für euch relevanten Informationen, sodass ihr den Kunden gegenüber souveräner auftreten könnt.

Beachtet: Diese Bedingungen gelten nicht für unsere A-Kunden!


An dieser Stelle die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst


  1. Wir begrenzen die Gewährleistung (dies unter Kaufleuten möglich) auf generell ein Jahr. Wichtig: Dies muss ausdrücklich im Angebot, den Aufträgen sowie der endgültigen Abnahme ausgewiesen werden!

  2. Die Gewährleistung beginnt ab dem ersten Tag der schriftlichen Abnahme der Arbeiten. Sofern vertraglich nicht weiter geregelt (wenn von uns versäumt das auszuweisen), dann gilt diese für 2 Jahre. (sad)

  3. Innerhalb der Gewährleistung müssen wir binnen 14 Tagen auf eine Fehlermeldung reagieren - Ein Kunde hat weder einen Anspruch auf eine sofortige Problemlösung noch auf eine sofortige Kontaktaufnahme
    1. Kunden der Kategorie A sind selbsterklärend gesondert zu behandeln - Einzelfalllösung!

  4. Alle anfallenden Arbeiten sollten kundenweise gebündelt werden, damit leichter blockweise gearbeitet werden kann

  5. Unser Tagessatz steigt auf 980 €. Damit berechnen wir einen Stundensatz von 122,50 € (Achtung: Es gibt Kunden mit einem individuellen Tagessatz z. B. FKP - Diese sind jedoch die Ausnahme)
    1. Die erste angefallene Stunde ist voll zu berechnen - Bitte kommuniziert das dem Kunden
    2. Die weitere Granulierung erfolgt in einer 30 Minuten Taktung

  6. Die Serviceschreiben, Gewährleistungen und die neuen Servicekonditionen findet ihr gescannt im jeweiligen Kundenordner unter "Verträge"







Auszüge aus dem Schreiben für die neuen Servicebedingungen:


Informationen zur Gewährleistung

Softwarefehler, die im Rahmen der Gewährleistung liegen, werden durch die TRENZ AG kostenfrei behoben. Die Gewährleistung beginnt - für den im Auftrag genannten Zeitraum - ab dem ersten Tag der schriftlichen Abnahme der Arbeiten. Ein produktives Nutzen der Software oder einzelner Teile davon gilt rechtlich als Abnahme, da der Kunde die Software im Echtbetrieb nutzt. 

Reaktionszeit; Zeit bis zur Fehlerbehebung

Im Rahmen einer noch geltenden Gewährleistung reagiert die TRENZ AG innerhalb einer angemessenen Frist auf Ihre Fehlermeldung. Diese kann in Ausnahmefällen bis zu 14 Tagen betragen.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine unverzügliche Fehlerbehebung, auch nicht im Falle von arbeitsverhindernden Fehlern.

Außerhalb des Gewährleistungszeitraums hat der Kunde generell keinen Anspruch auf eine Durchführung von Arbeiten, außer, dies wurde dem Kunden durch die TRENZ AG in einem dedizierten Auftrag oder Vertrag zugesichert.

Die TRENZ AG wird jedoch immer bemüht sein im Rahmen ihrer personellen Besetzung schnell zu reagieren.


Bündelung von Arbeiten 

Die TRENZ AG behält sich vor, Arbeiten, die nicht im Rahmen der Gewährleistung liegen, zu sammeln und zu bündeln, und erst ab einem Gesamtaufwand von voraussichtlich mindestens vier Stunden tätig zu werden.


Tagessatz Programmierung / 980 Euro (122,50 Euro / Std.)

Generell ist die erste angefangene Stunde - unabhängig vom Aufwand - voll zu vergüten; danach erfolgt die Abrechnung in 30 Minuten-Schritten. Der Aufwand für Telefonate und Mailverkehr zur Annahme einer kostenpflichtigen Serviceleistung, ebenso wie Test, Abnahme und Dokumentation der geleisteten Arbeiten sind vollumfänglich durch den Kunden zu vergüten.

Weitere Konditionen

Tagessatz Consulting / Schulung                    1.250,00 €

Spesen / Hotel                                                 auf Nachweis

Fahrtkosten                                                     0,90 € je gefahrenen Kilometer


Meldung von Fehlern; Beauftragung von neuen Anforderungen

Die TRENZ AG stellt jedem Kunden einen Zugang zu einem s.g. „Ticketsystem“ zur Verfügung. Die Nutzung dieses Systems unterstützt die schnelle  und effiziente Abwicklung von Tickets (Fehlermeldungen, Beauftragung neuer Anforderungen, Fragen), sodass Kunden explizit aufgefordert werden ausschließlich das zur Verfügung gestellte Ticketsystem zu nutzen. Es liegt im Ermessen der TRENZ AG, Tickets zu einer easyLogic-Software, die auf anderen Kommunikationswegen wie bspw. Fax, Telefon oder E-Mail an die TRENZ AG gerichtet werden, anzunehmen und kostenpflichtig für den Kunden in das Ticketsystem zu übertragen. Ein Anspruch auf eine kostenfreie Übertragung in das Ticketsystem besteht damit nicht. 


Software-Subscription (Updateservice easyLogic)

Im Rahmen einer optional dazu gebuchten Software-Subscription für easyLogic erhält der Kunde jederzeit Updates und Erweiterungen und ist so immer auf dem aktuellsten easyLogic-Stand. Die Kosten hierfür betragen 1,5 Prozent der ursprünglichen monatlichen Lizenzkosten (je 100,- Euro Lizenzkosten; demnach 1,50 Euro Subscription). Die Subscription fällt ab Projektstart (Start der Programmierung) an. Für einen späteren Einstieg in die Subscription ist der Differenzbetrag ab Projektstart nachzuzahlen.

Der Einsatz der aktuellsten easyLogic-Version ist Voraussetzung für einen Software-Support durch die TRENZ AG außerhalb der Gewährleistung.

Im Rahmen dieser Subscription werden ausschließlich Fehler in der Basissoftware easyLogic behoben, nicht jedoch Fehler in der mit easyLogic programmierten kundenspezifischen Anwendung.

 

 

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Comments:

Unser Tagessatz steigt auf 1.250,00 €. Damit berechnen wir einen Stundensatz von 122,50 €

Ist hier 980€ gemeint?

Posted by s.kuklau at 17.Feb.2015 22:58

Hier kann ich nicht folgen, Sören. 980 / 8 sind 122,50

Der Tagessatz für "Consulting" steigt auf 1.250 Euro. Hier ist kein Stundensatz angegeben.

Posted by f.diegel at 27.Feb.2015 16:17

Hi Frank, mein Kommentar bezieht sich auf einen Tippfehler, der bereits behoben ist.

Posted by s.kuklau at 03.Mar.2015 12:38